Der Prozess der Sammlung aller erforderlichen Dokumente, deren Übersetzung in die deutsche Sprache und das Abwarten auf Entscheidung der Behörden kann einige Monate dauern. Nachdem der ganze Dokumentensatz vorbereitet ist, wendet sich der Antragsteller an die Österreichische Botschaft oder das Konsulat persönlich. Die Aufenthaltserlaubnis liegt immer im Ermessen der entsprechenden Österreichischen Behörden.
So wie bei allen Staaten der Europäischen Union gibt es auch in Österreich rechtliche Begrenzungen für Einkauf der Immobilien durch Ausländer.
Das Österreich ist eine Bundesrepublik deshalb gibt es hier sowohl Bundesgesetzgebung als auch die Gesetzgebung auf dem Bundesländer-Niveau (9 Bundesländer). Die meisten Gesetze bezüglich des Einkaufs der Immobilien durch Ausländer sind relativ gleich. Als Ausnahmen können hier das strengere Gesetz im Tirol und relativ liberales Gesetz in Wien gelten.
Prinzipiell gibt es kein Verbot für Einkauf der Immobilien durch Ausländer, aber für Einkauf müssen sie eine spezielle Genehmigung bekommen. Diese Genehmigung brauchen sie für Erwerb bestimmter Rechte auf Immobiliennutzung.
Die Gesetzgebung betrifft, natürlich, die privaten ausländischen Personen. Diese Norm gilt auch für ausländische Gesellschaften (juristische Personen). Die Gesetzgebung bei allen Österreichischen Bundesländern bezieht diese Bestimmung auch auf österreichische Gesellschaften, die meisten Anteile von deren die ausländischen physischen oder juristischen Personen besitzen, das heißt, das zu denen die gleiche Gesetze angewandt werden wie zu Ausländern.
Die Dauer der Prozedur und die Genehmigungschance sind bei verschiedenen Bundesländern verschieden. Am schnellsten werden die Entscheidungen in Wien getroffen, wo es im Durchschnitt von 2 bis zu 3 Montagen dauert.
Visa und Aufenthaltsgenehmigung für Österreich:
Für die Einreise nach Österreich ist ein Schengen- oder Nationalvisum nötig:
AUFENTHALTSRECHT und Staatsbürgerschaft in Österreich
Das temporäre Aufenthaltsrecht von 6 Monaten bis zu 1 Jahr kann man in der Österreichischen Botschaft bekommen und in Österreich verlängern lassen. Nach 1,5 Jahre des Lebens in Österreich kann man bei der Österreichischen Auslandsbehörde das ständige Aufenthaltsrecht beantragen.